Montag, 19. November 2012

Einwendungen der CVP Uetikon am See zur Teilrevision Nutzungsplanung

Quartiererhaltungszone Forbüel
Die Kosten allfälliger Grundbuchgebühren aufgrund der Ablösung der privaten Gestaltungsordnung durch die Quartiererhaltungszone Forbüel seien durch die Gemeinde zu übernehmen. Administrative Kostenfolgen sind zwar nicht Gegenstand der Revisionsvorlage. Da jedoch öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen aufzuheben sind, die seinerzeit von der Baubehörde veranlasst wurden, soll der Gemeinderat das Anliegen nach der Festsetzung der Nutzungsplanung aufnehmen.

Quartiererhaltungszone Weissenrain
1. Für die W 1.7 an der Weissenrainstrasse sei als Teil der Quartiererhaltungszone Weissenrain eine Gebäudelängenbeschränkung auf 20 m festzulegen. Das Anliegen ergibt sich aus Sicht des Quartiermassstabes. Alle bestehenden Bauten inkl. Gemeindehaus sind weniger als 20 m lang. Das Anliegen unterstützt die vorausgesetzte Geschlossenheit des Quartiers.
2. Es sei eine Begegnungszone vorzusehen.

Grundmasse
Sämtliche bestehenden Zuschläge für die Wohnzonen W 1.7 – WG 2.7 seien zu streichen.

Nutzweise
Auf die Nutzungsbeschränkung in der Wohnzone WG 2.3 Reblauben/Örgelacher sei zu verzichten.

Freihaltezone Grüt
Das Gebiet Grüt (gemeint ist offenbar Schwändi Süd) sei ebenfalls der Freihaltezone zuzuweisen. Das Anliegen entspricht dem kommunalen Richtplan, welcher für das genannte Gebiet die Nutzungspriorität Freihaltung vorsieht.